Zum Inhalt springenArtikel 1 – Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
- JSF Production: Mit Sitz in Almere (Niederlande), eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel).
- Auftraggeber: Der gewerbliche Kunde (B2B), der mit JSF Production einen Vertrag abschließt oder an den JSF Production ein Angebot richtet.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Lieferungen und Verträge von oder mit JSF Production.
- Die Vereinbarung von eventuellen Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich zurückgewiesen.
Artikel 2 – Angebote und Zustandekommen des Vertrages
- Alle Angebote und Preisangaben von JSF Production sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von JSF Production zustande oder sobald JSF Production mit der Ausführung des Auftrags beginnt.
- Spezifikationen, Maße und Gewichte auf der Website oder in Katalogen dienen nur als Richtwerte. Geringfügige Abweichungen, die innerhalb der branchenüblichen Toleranzen liegen, berechtigen den Auftraggeber nicht zu Reklamationen, Preisminderungen oder zur Auflösung des Vertrages.
Artikel 3 – Maßanfertigungen, Änderungen und Stornierungen
- Produkte, die speziell nach den Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt, konfektioniert oder modifiziert werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: maßgefertigte Wedge Wire/Spaltsiebe, kundenspezifische Filtertücher und neu bespannte Siebrahmen), können nach Produktionsbeginn nicht mehr storniert, zurückgegeben oder geändert werden.
- Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, bei dem es sich nicht um eine Maßanfertigung handelt, ist er verpflichtet, JSF Production alle bereits entstandenen Kosten (einschließlich Transportkosten und reservierter Materialien) zu erstatten.
Artikel 4 – Lieferung und Lieferzeiten
- Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager Almere (Ex Works / EXW).
- Angegebene Lieferzeiten und Eilgut-Hinweise sind stets unverbindliche Richtwerte und gelten niemals als Fixtermine. Eine Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadenersatz, Vertragsstrafen oder zur Auflösung des Vertrages.
- JSF Production ist berechtigt, eine Bestellung in Teillieferungen auszuführen und diese separat in Rechnung zu stellen.
Artikel 5 – Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich in Euro (€) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Versandkosten, Verpackung und eventueller behördlicher Abgaben, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist.
- Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug, Skonto oder Aufrechnung zu erfolgen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug und schuldet den gesetzlichen Verzugszins für Handelsgeschäfte sowie die anfallenden Beitreibungskosten.
Artikel 6 – Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Produkte und Komponenten (wie Filtergehäuse, Siebgewebe und Ersatzteile) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen einschließlich Zinsen und Kosten das uneingeschränkte Eigentum von JSF Production.
- Dem Auftraggeber ist es untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte an Dritte zu verpfänden oder sicherungszuübereignen.
Artikel 7 – Inspektion, Reklamation und Gewährleistung
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt auf sichtbare Mängel, Schäden oder Fehlmengen zu untersuchen.
- Reklamationen bezüglich offensichtlicher Mängel müssen JSF Production innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich und begründet mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt jeglicher Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Minderung.
- Die Gewährleistung für gelieferte Komponenten beschränkt sich strikt auf die Garantie, die JSF Production vom jeweiligen Hersteller oder Vorlieferanten gewährt wird. Normaler Verschleiß durch intensiven industriellen Einsatz (Verschleißteile) ist von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.
Artikel 8 – Haftung und Folgeschäden
- Die Gesamthaftung von JSF Production wegen einer vertraglichen Pflichtverletzung ist zu jeder Zeit auf die Nachbesserung des Produkts, die Ersatzlieferung oder auf die Rückerstattung von maximal dem Rechnungswert der spezifisch gelieferten (defekten) Komponente begrenzt.
- JSF Production haftet niemals für indirekte Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfälle, Stillstandskosten, entgangenen Gewinn oder entgangene Einsparungen des Auftraggebers oder Dritter, unabhängig von deren Ursache.
- Der Auftraggeber stellt JSF Production von allen Ansprüchen Dritter aus Produkthaftung frei, die auf einen Mangel an einer Anlage oder einem System zurückzuführen sind, in die die von JSF Production gelieferten Komponenten integriert wurden.
Artikel 9 – Höhere Gewalt
- JSF Production ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn sie daran durch höhere Gewalt gehindert wird.
- Als höhere Gewalt gelten in jedem Fall: verzögerte oder ausbleibende Lieferungen von Unterlieferanten, Transportbehinderungen, Streiks, behördliche Beschränkungen, Feuer, Maschinenbruch sowie Netz- oder Energieausfälle.
Artikel 10 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Auf alle Rechtsbeziehungen, an denen JSF Production beteiligt ist, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht / CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen JSF Production und dem Auftraggeber werden in erster Instanz ausschließlich dem zuständigen Gericht in dem Gerichtsbezirk vorgelegt, in dem JSF Production ihren Geschäftssitz hat.